Erfüllt Ihre Stellenanzeige die Entgelttransparenz-Vorgaben?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt eine begründete Gehaltsspanne in der Anzeige. Deutschland arbeitet noch an der Umsetzung. Fügen Sie Ihren Text ein und sehen Sie in einer Minute, was schon passt und was noch fehlt.
Worauf wir prüfen
Der Check folgt Artikel 5 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970). Deutschland hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt; ein Kommissionsbericht skizziert ein bürokratiearmes Modell.
Gehaltsspanne vorhanden
Steht eine konkrete Spanne oder ein Einstiegsgehalt drin? "Wettbewerbsfähig" oder "nach Vereinbarung" zählen künftig nicht mehr.
Aussagekräftige Spanne
Eine Spanne von 40.000 bis 90.000 EUR ist technisch eine Spanne, schafft aber keine Transparenz. Wir prüfen die Bandbreite.
Objektive Kriterien
Die Vergütung muss auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen: Kenntnisse und Fähigkeiten, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.
Warum jetzt prüfen?
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie war der 7. Juni 2026. Deutschland hat sie nicht eingehalten und noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt, die genauen nationalen Regeln stehen also noch nicht fest. Bewerberinnen und Bewerber erwarten schon jetzt eine Gehaltsspanne, und eine Spanne zu veröffentlichen, die Sie später nicht begründen können, ist riskanter als gar keine. Dieser Check zeigt, wo Ihre Anzeige steht und was der nächste Schritt ist.